MBG

Unsere Platzodnung

Wir sind die MBG- Feldkirchen mit einem wunderschönen Fluggelände direkt am Bleistätter Moor, einer naturkundlichen Besonderheit. Hier mündet die Tiebel, welche unmittelbar an unserem Flugplatz vorbeifließt, in den Ossiacher See. Das entstehende Europaschutzgebiet lockt Jahr für Jahr immer mehr Besucher an, welche, wie auch wir, einen Teil ihrer Freizeit hier genießen wollen. Damit wir diese Möglichkeit noch lange nutzen können, sind wir uns einer gewissen Verantwortung bewusst und achten daher selbstverständlich auf die Einhaltung bestimmter Regeln. Der Spaß steht natürlich immer im Vordergrund und fängt bei uns nicht erst dort an, wo Regeln zu Ende sind. 
Diese Einstellung wurde daher schriftlich festgehalten und wird auch von allen Vereinsmitgliedern durch deren Mitgliedschaft zur Kenntnis genommen.
Bestimmungen für die Verwendung des Modellflugplatzes - Flugplatzordnung Stand 03/2024

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1. Allgemeines
1.1 Benutzungsberechtigung
Grundsätzlich sind nur Mitglieder der MBG- Feldkirchen unter Einhaltung nachfolgend angeführter Voraussetzungen nutzungsberechtigt. Ordentliche Mitglieder der MBG- Feldkirchen sind in der Mitgliederliste erfasst. 

Ein Flugbetrieb ist, sofern nicht gesondert geregelt bzw. kommuniziert, ausschließlich innerhalb der aktuell geltenden Verordnung: (EU) 2019/947 – „Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge“, gestattet. Dementsprechend müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
Jeder Modellflugpilot muss sich bei der Austro Control unter https://www.dronespace.at/registrierung als Drohnenbetreiber registrieren
Die Registrierungsnummer ist am UAS „Unmanned Aircraft System“ (ugs. Modellflugzeug) vor dem Erstflug anzubringen. Die Gültigkeitsdauer beträgt drei Jahre. Die gültige Registrierungsnummer ist unaufgefordert dem Vorstand bekanntzugeben.  
Der „Drohnenführerschein“ ist für alle Modellflugpiloten, welche in der „Open“ Kategorie mit einem Gewicht über 250g fliegen wollen (A1, A2 und A3) verpflichtend und muss bei der Austro Control unter https://www.dronespace.at/drohnenfuehrerschein durch Absolvierung eines Online- Kurses und anschließender Prüfung erlangt werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt fünf Jahre. Eine Kopie des gültigen, nach positiver Beurteilung erlangten Kompetenznachweises, ist dem Vorstand unaufgefordert zu übermitteln.   

Die Platzbenutzung dient ausschließlich zum Ausüben des Modellsports, eine anderweitige Verwendung muss vom Vorstand genehmigt werden.
Die Benutzung ist nur Modellflugpiloten mit aufrechtem Versicherungsschutz erlaubt.
Das Mindestalter für eine Alleinflugberechtigung ist auf 16 Jahre festgelegt.
Behördliche Anweisungen und Anweisungen des Flugplatzbetreibers (Vorstand) stehen immer über der Flugplatzordnung. Sie werden rechtzeitig kommuniziert, diesen ist unmittelbar Folge zu leisten.

Jedes ordentliche Vereinsmitglied sowie Gast- Fernpiloten erklären sich durch Benutzung der Vereinseinrichtungen stillschweigend mit der Platzordnung einverstanden. Bei Nichtbeachtung sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
 1. Verwarnung 
 2. Verbot der Benutzung des Fluggeländes sowie Flugverbot
 3. Ausschluss aus dem Verein – es erfolgt eine schriftliche Verständigung.

1.2 Vereinseinrichtungen
Alle Einrichtungen des Vereins sind schonend und bestimmungsgemäß zu behandeln. Verlust oder Beschädigung von Vereinseigentum ist unverzüglich dem Vorstand zu melden. Der Flugplatz samt den Einrichtungen ist von jedem Benutzer sauber zu halten. Der letzte Benutzer hat vor Verlassen des Geländes sicherzustellen, dass alle Einrichtungen richtig verwahrt und die Türen versperrt wurden.  

2. Flugbetrieb
2.1 Betriebszeiten
Der Flugbetrieb ist grundsätzlich von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang, bei ausreichenden Sichtverhältnissen möglich. Im Anlassfall werden jegliche Einschränkungen der Flugbetriebszeit gesondert kommuniziert. Für alle Modelle mit Verbrennungsmotoren sind folgende Flugverbotszeiten einzuhalten:
Im Zeitraum vom 15. Mai bis 15. September
an Wochentagen von 9:00 – 12:00 Uhr und von 14:30 – 19:00 Uhr
an Sonn- und Feiertagen von 10:00 – 12:00 Uhr und von 15:00 – 18:00 Uhr

2.2 Modelle
Es dürfen ausschließlich Flugmodelle betrieben werden, welche mit einer gültigen Registrierungsnummer des Fernpiloten gekennzeichnet sind. Dieser ist verantwortlich für den flugtauglichen Zustand des Modells sowie dessen unbedenklichen Betrieb. 
Der Betrieb von UAS mit einer Abflugmasse über 25kg ist untersagt und ist bei Verdacht zu überprüfen. 
Übermäßige Lärmentwicklung ist zu vermeiden. 
Verbrennungsmotoren dürfen nur mit wirksamen Schalldämpfern betrieben werden. 
Modelle mit Turbinen-, Pulso- oder Raketen- Antrieb dürfen nicht betrieben werden.
Für den Aufbau und das Aufstellen der Modelle ist ausschließlich der Vorbereitungsraum vorgesehen.
Abgestürzte Modelle sowie deren Bestandteile müssen aufgesammelt werden und sind nicht am Flugplatz zu entsorgen.

2.3 Funkfernsteuerungen, Frequenzen
Es dürfen ausschließlich für Österreich zugelassene Funkfernsteuerungen und Frequenzen betrieben werden
Gültig für Steckquarz- betriebene Sender: Vor Aufnahme des Flugbetriebes hat jeder Pilot an der hierfür vorgesehenen Frequenztafel seine Senderfrequenz kenntlich zu machen. Bei Doppelbelegungen haben sich die betroffenen Piloten untereinander abzusprechen.

2.4 Flugraum
Die Durchführung von UAS- Flügen ist ausschließlich im ausgewiesenen Flugbereich (s. Abbildung 1) bis zu einer Höhe von 120m über Grund erlaubt.
Start- und Landevorgänge sind nur auf der dafür vorgesehenen Start/Landebahn (s. Abbildung 2) durchzuführen. Währenddessen ist diese frei von Personen und Fahrzeugen zu halten.

2.5 Gast- Fernpiloten
Gästeflieger dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Obmannes, oder eines Vorstandmitgliedes das Fluggelände benützen. Sie werden in einer Gastpilotenliste erfasst und müssen nachweislich die unter 1.1 genannten Voraussetzungen erfüllen. Sie sind auf die Einhaltung der Platzordnung, welche vor Ort ausgehängt ist hinzuweisen.  

2.6 Wettbewerbsbetrieb
Vor und während größerer Wettbewerbe kann durch den Vorstand der UAS- Betrieb ausschließlich für Wettbewerbsteilnehmer eingeschränkt werden.

3. Sicherheit
3.1 Sicherheitszonen für Zuschauer
Als unbeteiligte Personen gelten all jene, die nicht zum Zwecke des Fluges erforderlich sind
Unbeteiligte Personen sind grundsätzlich vom Fernpiloten bzw. den Benutzern auf mögliche Gefahren hinzuweisen.
Während des Betriebes von UAS dürfen sich Zuschauer nur im Zuschauerraum bzw. Parkplatz aufhalten.

3.2 Parkplätze
Fahrzeuge sind grundsätzlich auf den, unter Abbildung 2 ausgewiesenen Parkplätzen abzustellen.

3.3 Vorbereitungsraum für Fernpiloten und Helfer
Im Bereich „Vorbereitung“ dürfen sich während des Betriebes von UAS ausschließlich Fernpiloten und deren Helfer aufhalten (s. Abbildung 2).

3.4 Aufenthaltsbereich für steuernde Fernpiloten
Im „Pilotenbereich“ dürfen sich ausschließlich steuernde Piloten und deren Helfer aufhalten (s. Abbildung 2).

3.5 Start/ Landebahn
Das Betreten der „Start/ Landebahn“ (s. Abbildung 2) ist ausschließlich für Start- und Landevorgänge und in Ausnahmesituationen (z.B. zu Trainingszwecken), nach Rücksprache mit allen beteiligten Personen erlaubt. 

3.6 Verhalten von beteiligten Personen / steuernden Fernpiloten
Gefährdungen von Personen und Sachgütern sind grundsätzlich zu vermeiden. 
Bei Eindringen einer unbeteiligten Person, müssen beteiligte Personen mit dem Kommando „Achtung, unbeteiligte Person im Gefährdungsbereich!“ oder Ähnlichem auf die Situation aufmerksam gemacht werden. Das UAS ist schnellstmöglich zu landen, sobald eine Gefährdung am Boden ausgeschlossen werden kann.
Die unbeteiligte Person muss von einer benutzungsberechtigten Person darauf aufmerksam gemacht werden, dass sie sich in einem Modellfluggebiet befindet. Der UAS-Betrieb darf erst fortgesetzt werden, wenn sich keine unbeteiligten Personen im Gefährdungsbereich befinden.
Überflüge von unbeteiligten Personen sowie Menschenansammlungen sind verboten. 
Auch Personen in Fahrzeugen zählen als unbeteiligt und sind daher nicht zu überfliegen. Zudem ist darauf zu achten, dass Personen in Fahrzeugen keine vermeidbare Ablenkung durch den UAS- Betrieb erfahren.
Tiefe Überflüge der angrenzenden Feldwege sind zu vermeiden. 
Der Zuschauerraum, der Parkplatz und die Vereinshütte dürfen nicht überflogen werden. 
Falls der Landeanflug von Westen erfolgt, muss sich der Fernpilot vor der Landung vergewissern, dass der Feldweg frei von unbeteiligten Personen und Fahrzeugen ist.
Bei Annäherung bemannter Luftfahrzeuge, muss der Fernpilot mit dem Kommando „Achtung, Flugzeug“ auf die Situation aufmerksam gemacht werden.

3.7 Verhalten bei Unfällen
Ruhe bewahren!
         1. Rasch den Notruf 144 rufen, bzw. den Anruf veranlassen.
                Wo geschah es?
                Was geschah?
                Wie viele Verletzte?
                Welche Art von Verletzungen?
                Warten auf Rückfragen!
         2. Erste Hilfe
                Absichern des Unfallortes
                Versorgen der Verletzten
                Anweisungen beachten
         3. Weitere Maßnahmen
                Rettungsdienste einweisen
                Schaulustige entfernen

An der Vereinshütte ist ein Erste-Hilfe-Koffer angebracht. Darauf befinden sich auch die wichtigsten Notfall- Telefonnummern. Bitte mach dich vor dem Flug damit vertraut. Entnahmen aus dem Erste-Hilfe-Koffer sind dem Vorstand zu melden.  

4. Haftung
Jeder UAS- Betreiber fliegt auf eigene Gefahr und haftet persönlich für jeglichen, durch ihn oder sein UAS verursachten Schaden.  
Der Verein, respektive der Vorstand übernimmt keinerlei Haftung bei Personen- oder Sachschäden, die durch den UAS- Betrieb verursacht werden. 
Der Pilot hat die Art und Größe seines Modells seinem fliegerischen Können und den aktuellen Witterungs- und Pistenverhältnissen entsprechend zu wählen. 
Jeder Personen- oder Sachschaden, ausgenommen den Modellen beteiligter Personen, ist unverzüglich dem Vorstand zu melden.
Umliegende Grundstücke dürfen ausschließlich zur Bergung abgestürzter oder notgelandeter Modelle betreten werden. Der eventuell entstehende Flurschaden ist dabei so gering wie möglich zu halten. 
Vor dem Auslegen der Hochstartleinen auf fremden Grundstücken ist das Einverständnis des jeweiligen Grundbesitzers einzuholen.
Die allgemeingeltende Leinenpflicht für Hunde gilt auch am Vereinsgelände.

5. Sonstiges
Unser Flugplatz befindet sich inmitten eines Erholungsgebietes. Umso mehr haben wir die Pflicht, die Umwelt durch den Betrieb unserer Modelle nicht in Mitleidenschaft zu ziehen. Jeder Nutzer der Vereinseinrichtungen sowie des Flugplatzgeländes ist für einen umweltbewussten Umgang mit Betriebsmitteln verantwortlich. Achtet bitte eigenverantwortlich aufeinander und unterstützt andere Mitglieder im Bedarfsfall. Hierbei gilt für jeden die Hinweispflicht! Sollte es wiederholt zur Missachtung durch andere kommen, ist dies dem Vorstand zu melden.
Abbildung 1: Fluggebiet MBG Feldkirchen
Abbildung 2: Unser Platz (für eine große Ansicht, klicke Auf das Bild)