MBG

Unsere Platzodnung

Damit wir alle unsere Spaß am Hobby haben können müssen natürlich auch einige Regeln eingehalten werden. Wir denken das man nichts übertreiben soll, weder in die eine, noch in die andere Richtung. Daher bitten wir Dich die Regeln durchzulesen und dich daran zu orientieren. 

Danke das Du uns damit hilfst unser schönes Hobby mit Spaß auszuüben.


1.) Verwendung

Der Modellflugplatz dient den Mitgliedern zur Ausübung ihres Sportes. Wenn Du eine anderweitige Verwendung benötigst, muss dies der Vereinsvorstand genehmigen.

2.) Rechte und Pflichten
Jeder Modellflieger der seinen Pflichten gegenüber dem Verein nachgekommen ist, hat das Recht, das Fluggelände unentgeltlich zu benützen.
Er hat jedoch die Pflicht, sich einwandfrei zu benehmen und nachfolgende Regeln bitte unbedingt beachten.

3.) Flugbuch
Du hast die Möglichkeit Deine Flüge in unserem Online Flugbauch einzutragen. Hier der Link dazu
https://www.mbg-feldkirchen.at/flugbuch

4.) Haftpflicht
Die Platzbenützung ist nur Modellfliegern mit aufrechtem Versicherungsschutz erlaubt. Der Verein und insbesondere der Vorstand übernimmt keinerlei Haftung bei Personen- oder Sachschäden, die durch den Modellflugbetrieb verursacht werden. Der Pilot hat die Art und Größe seines Modells seinem fliegerischen Können und den aktuellen Witterungs- und Pistenverhältnissen entsprechend zu wählen. Das erlaubte Höchstgewicht des Flugmodells von 25 kg darf nicht überschritten werden und ist bei Verdacht zu überprüfen. Der Pilot ist alleine für sein Tun und Handeln verantwortlich.

5.) Verhinderung von Unfällen
Jeder Modellflieger ist schon im eigenen Interesse verpflichtet, mit größter Sorgfalt und Umsicht eine Gefährdung von Personen und Sachgütern, insbesondere von Passanten, Radfahrern und Reitern, zu verhindern. Dazu gehört auch, dass die Einflugschneise während des Flugbetriebes frei von Personen und Fahrzeugen sein muss. Bitte das unbedingt beachten. Zuschauer sind grundsätzlich zu bitten, die besonders gefährdete Bereiche zu meiden und sich in den vorgesehen Zuschauerräumen aufzuhalten, andernfalls ist das Fliegen einzustellen.

6.) Parkplätze
siehe Planskizze

7.) Aufstellen der Modelle
Bitte stelle aus Sicherheitsgründen die Flugmodelle im vorgesehenen Vorbereitungsraum auf.

8.) Pistenordnung
Achte bitte darauf, das sich auf der Piste nur die Piloten und die Helfer befinden dürfen. Bleibe auch als Pilot während des Fluges am Pistenrand. Die Landebahn soll für landende Modelle frei bleiben.

9.) Einhaltung des Flugraumes
Das Überfliegen des Zuschauerraumes, der Parkplätze und des Vorbereitungsraumes muss bitte unbedingt unterblieben. Ebenso ist ein tiefes Überfliegen des Radweges entlang der Tiebel zu unterlassen. Die erlaubte maximale Flughöhe für Modellflugzeuge von 120 m über Grund darf nicht überschritten werden. Tiefflüge über die Piste bitte vorher unbedingt mit den auf der Pisten anwesenden Piloten absprechen. Da sich unser Modellflugplatz nahe des Flugplatzes LOKF befindet, ist auch damit zu rechnen, dass manchmal manntragende Flugzeuge in geringerer Höhe als 150 m unser Fluggebiet überqueren. Bitte Unbedingt beachten!

10.) Flugzeitbeschränkungen
Grundsätzlich darf bei uns von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang geflogen werden. Aus Rücksicht auf unsere Anrainer haben wir die Flugzeit für Verbrennungsmodelle aber wie folgt festgesetzt:
Vom 15. Mai bis 15. September
am Wochentagen von 9:00 – 12:00 Uhr und von 14:30 – 19:00 Uhr
an Sonn- und Feiertagen von 10:00 – 12:00 Uhr und von 15:00 – 18:00 Uhr
 
11.) Lärmvermeidung
Jeder Modellflieger ist auch im eigenen Interesse verpflichtet, übermäßige Lärmentwicklung zu vermeiden. Verbrennungsmotoren dürfen nur mit wirksamen Schalldämpfern betrieben werden.

12.) Feststellen der Senderfrequenz - ist ja bei den neuen Fernsteuerungen nicht mehr notwendig, aber wenn man eine "alte" benutzt.... 
Vor Aufnahme des Flugbetriebs hat jeder Pilot an der hierfür vorgesehenen Frequenztafeln die Frequenz seiner Anlage kenntlich zu machen. Bei Doppelbelegungen haben sich die betroffenen Piloten untereinander abzusprechen.

13.) Wettbewerbe
Vor und während größerer Bewerbe kann der Platz für Wettbewerbsteilnehmer reserviert werden.

14.) Angrenzende Grundstücke
Diese dürfen nur im äußersten Notfall (z.B.: bei Außenlandungen) betreten werden. Hierbei ist der kürzeste Weg einzuschlagen. Vor dem Auslegen der Hochstartleinen auf fremden Grundstücken bitte das Einverständnis des jeweiligen Besitzers einzuholen.

15.) Reinlichkeit
Auf dem Modellflugplatz und der dazugehörigen Hütte ist auf Reinlichkeit zu achten.

16.) Gästeflieger
Diese dürfen den Platz nur mit schriftlicher Genehmigung und nach Vorlage eines Versicherungsnachweises benützen. Bei starkem Clubbetrieb ist nur ein eingeschränkter Gästeflugbetrieb möglich. Die Benützungsbewilligung kann daher bei Verstößen gegen die Platzordnung entzogen werden.

17.) Hunde an die Leine
Hunde müssen am gesamten Modellflugplatzgelände an der Leine geführt werden.

18.) Strafmaßnahmen
Den Anweisungen der Vorstandsmitglieder ist unbedingt Folge zu leisten. Bei nicht Beachtung der Platzordnung sind folgende Strafmaßnahmen vorgesehen:
Verwarnung - Verbot der Benützung des Fluggeländes und Flugverbot und bei wiederholter Nichtbeachtung der Flugplatzordnung müssen wir leider über einen Ausschluss aus dem Verein nachdenken. Die Entscheidung über den Ausschluss wird Dir dann schriftlich bestätigt.

Unser Platz (für eine große Ansicht, klicke Auf das Bild)